Die gewerbetreibende Pflegekraft

Da die selbstständige Pflegekraft über einen Gewerbeschein verfügt, versichert ist und Steuern zahlt, ist das Beschäftigungsverhältnis absolut legal.
Die Betreuungskraft wohnt mit im Haushalt und kümmert sich um alles, was der oder die Pflegebedürftige nicht alleine kann.
Durch die Selbstständigkeit sind Sie von den Arbeitgeberpflichten befreit. Das spart Zeit und Geld.
Gewerbe ? Entsende ? oder Einstellung ?
Was ist Richtig für Sie?

Modell Selbstständigkeit
Wenn Sie überlegen, eine 24-Stunden-Betreuungskraft zu beschäftigen, ist eine selbständige Pflegekraft mit einem deutschen Gewerbeschein die sicherste Methode, ein legales Beschäftigungsverhältnis einzugehen.

Entsendemodell
Hier ist die Pflegekraft bei einem ausländischen Unternehmen angestellt, welche sie nach Deutschland entsendet. Lassen Sie sich immer die A1-Bescheinigung zeigen, um eine illegale Beschäftigung zu vermeiden!

Arbeitgeber-/Arbeitnehmermodell
Sie sind der Arbeitgeber und stellen die Pflegekraft sozialversicherungspflichtig ein. Sie müssen entsprechende abgaben zahlen und die Pflegekraft selbst versichern. DIe Kosten müssen Sie tragen.
Selbstständig mit deutschem Gewerbe
Selbstständigkeit bedeutet, dass die polnische Pflegekraft ein Gewerbe angemeldet hat, in diesem Fall mit einem deutschen Gewerbeschein. Dafür muss die Person die deutschen Voraussetzungen für ein Gewerbe erfüllen, also versichert sein, Steuern und Sozialabgaben zahlen. Schon für 30€ im Monat bekommten polnische Betreuungskräfte ein gutes Versicherungspaket.
Die Betreuungskraft schließt mit Ihnen einen Dienstleistungsvertrag ab, bei dem die Bedingungen individuell verhandelt werden. Der Mindestlohn entfällt also.
Wichtig: Lassen Sie sich den Versicherungsschutz durch entsprechende Bescheinigungen bestätigen! Überprüfen Sie die Gültigkeit des Gewerbes!
Selbstständig mit polnischem Gewerbe
Die Art der Beschäftigung ist ähnlich wie beim deutschem Gewerbe, allerdings muss hier auf sehr viel mehr geachtet werden, um nicht unwissend ein illegales Beschäftigungsverhältnis einzugehen.
Dass die ausländische Betreuungskraft im Ausland entsprechende Abgaben zahlt und versichert ist, kann sie durch eine A1-Bescheinigung belegen: Wichtig: Achten Sie auf die Gültigkeit, verlangen Sie am besten eine neu ausgestellte!
Befragen Sie ihre Betreuungskraft, wieviel Umsatz sie in Polen mit dem Gewerbe macht. Sind es weniger als 25 %, besteht die Gefahr, dass die A1-Bescheinigung aberkannt wird! Dann wäre die Beschäftigung illegal.
Entsendemodell
Die polnische Pflegekraft ist sozialversicherungspflichtig in einem polnischen Unternehmen angestellt. Diese Unternehmen kooperieren oft mit deutschen Vermittlungsagenturen. Diese vermitteln geeignete Betreuungskräfte nach Deutschland, d.h. das polnische Unternehmen entsendet diese.
Aber: Oft halten sich die polnischen Unternehmen nicht an den Mindestlohn, daher ist immer die A1-Bescheinigung genau zu prüfen. Bei besonders günstigen Angeboten sollte man vorsichtig sein: Eventuell erhält die Kraft keinen Mindestlohn, obwohl sie Anspruch darauf hätte.
Vorteil: Die Vermittlungsagentur stellt alle notwendigen Kontakte her und bietet bei allen Fragen kompetente Beratung. Auch kümmert Sie sich im Krankheitsfall um Ersatz.
Arbeitgeber/Arbeitnehmner
Wer eine polnische Betreuungskraft im Arbeitgeber-/Arbeitnehmer-Modell beschäftigt, nimmt die Position als Arbeitgeber ein und muss die entsprechenden Pflichten erfüllen: Versicherungsschutz ist zu bieten, Steuern und Sozialabgaben sind zu zahlen. Zu den zusätzlichen Kosten ist also eine Menge Papierkram zu erledigen.
Auch hier ist zu beachten: Es gilt der gesetzliche Mindestlohn! Eine Bezahlung unter diesem wäre illegal und wird entsprechend geahndet.
Es wird ein klassischer Arbeitsvertrag abscheschlossen, in dem Arbeitszeiten, Urlaubstage, Bezahlung, usw. geregelt werden. Hier ist zu beachten, dass eine wöchentliche Höchstarbeitszeit nicht überschritten werden darf und die Betreuungskraft Anspruch auf freie Tage hat.

Mindestlohn
Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland beträgt aktuell 9,35 € und soll bis zum 1. Juli 2022 schrittweise auf 10,45 € erhöht werden. Sowohl im Modell der Entsendung als auch im Arbeitgebermodell ist dieser Mindestlohn einzuhalten. Wenn jedoch mehr als 50 % der erbrachten Leistungen auf Tätigkeiten in der Pflege fallen, gilt der Mindestlohn der Pflegebranche: 11,60 € bzw 11,20 € in den alten/neuen Bundesländern.


keine probleme
Das Modell der Selbstständigkeit mit einem deutschem Gewerbeschein bringt die geringsten Risiken mit sich.

Service-Büro
Durch die Zusammenarbeit mit einem Büroservice gibt es die Vorteile einer Agentur ohne zusätzliche Kosten für Sie.

Pflege-Grade
Die 24-Stunden-Pflege eignet sich für alle Pflegegrade, wenn die Betreuung in den eigenen vier Wönden erfolgen soll.

Schneller Ersatz
Wenn der Einsatz wegen Krankheit frühzeitig abgebrochen werden muss, sorgt die selbstständige Kraft selbst für Ersatzpersonal.




